Wie Familien Ihr Vermögen schützen können

Stellen Sie sich vor, eine Familie verfügt über eine Immobilie im Wert von 15 Millionen Euro. Und angenommen dieses Objekt wird nun an die nächste Generation, an die zwei Kinder der Erblasserin oder des Erblassers, vererbt. Dann kann eine Steuerbelastung im siebenstelligen Bereich auf die Erben zukommen. Für diese Familie stellt sich deshalb die Frage, wie sich diese steuerliche Belastung reduzieren lässt. Im konkreten Fall sind die Erben jeweils verheiratet und haben je zwei Kinder. Es geht also insgesamt um acht Beteiligte. Wenn man diese Immobilie nun in eine Familiengesellschaft, an der alle acht Personen beteiligt sind, einbringt, ergeben sich ganz neue Möglichkeiten. Denn dann können Freibeträge oder der Zugewinnausgleich genutzt werden und dazu kann eine Übertragung von Vermögensteilen an die vier Kinder erfolgen. Das kann erheblich zur Senkung der Steuerlast beitragen – und die Immobilie bleibt trotzdem im Besitz der Familie.

Dieses Beispiel soll verdeutlichen, dass die Gründung einer Familiengesellschaft oder eines sogenannten Familienpools dort, wo es sich um größere Familienvermögen handelt, sinnvoll sein kann. Dabei ist das oben dargestellte Beispiel der Immobilie nur ein Fall. Es kann auch um ein größeres Wertpapierdepot oder das eigene Unternehmen gehen. Denn man darf nicht vergessen, dass es eine ganze Reihe von Risiken und Unwägbarkeiten gibt, denen größere Familienvermögen auf lange Sicht ausgesetzt sind. Dazu zählen etwa Streitigkeiten im privaten Bereich, Fehler bei der Geldanlage, externe Faktoren wie Kriege oder Umweltkatastrophen oder Haftungsrisiken aus dem eigenen Unternehmen oder dem jeweiligen Beruf. Und auch die Gefahr, dass neue Regelungen bezüglich Abgaben und Steuern das Familienvermögen gefährden, sollte auf keinen Fall unterschätzt werden.

Viele Vorteile des Familienpools

In all diesen Fällen kann eine Familiengesellschaft das Vermögen langfristig und generationenübergreifend schützen. Ohne Frage gewinnt dieses Thema derzeit an Bedeutung. So ist festzustellen, dass in den kommenden Jahren große Vermögen zum Übergang auf die nächste Generation anstehen und die vererbten Vermögen, um die es geht, immer größer werden. Und es gibt ein wichtiges Indiz dafür, dass die geplante Weitergabe von Vermögen auf dem Vormarsch zu sein scheint. Während im Jahr 2022 nämlich die Erbschaftssteuer zurückgegangen ist, ist gleichzeitig die Steuer auf Schenkungen gestiegen. Da Schenkungen planbar sind, Vererben aber nicht, scheinen die künftigen Erblasser zunehmend geplant vorzugehen.

Und eine solche geplant Vorgehensweise kann zum Beispiel die Gründung einer Familiengesellschaft sein. Denn damit können Steuerzahlungen besser gesteuert, die nachfolgende Generationen frühzeitig stärker eingebunden, das Vermögen professionalisiert und der Zusammenhalt der Familie gestärkt werden, um nur einige positive Nebenwirkungen zu nennen. Doch stellt sich die Frage, wie Familien, die das umsetzen wollen, denn genau vorgehen. Wichtig ist zunächst eine ganzheitliche Betrachtung. Zum Beispiel muss man darauf achten, ob die Liquidität nach Einbringung von Werten in die Familiengesellschaft noch reicht. Oder ob die Gründung einer Gesellschaft nach Kosten überhaupt Sinn macht und ob alle Familienmitglieder für diese Konstruktion überhaupt geeignet sind und welche Vermögenswerte eingebracht werden können und sollen.

Familienverfassung und Gesellschaftsvertrag im Mittelpunkt

An diesen sehr umfassenden und weitreichenden Fragestellungen wird bereits deutlich, warum der Finanzplanungsprozess als Ausgangsbasis für die Gründung eines Familienpools besonders gut geeignet ist. Denn schließlich ist die ganzheitliche und umfassende Betrachtung des Vermögens dort die übliche Vorgehensweise. Damit lässt sich feststellen, ob die Voraussetzungen für die Gründung einer Familiengesellschaft gegeben sind. Zudem kann ein Finanzplaner als zentrale Schaltstelle auch weitere Experten wie Steuerberater oder eine Rechtsberatung, die hier ebenfalls notwendig sind, hinzuziehen. Letzteres ist zum Beispiel bei der Rechtsform, die eine Familiengesellschaft haben soll, wichtig. Denn je nach Anlageklasse, die maßgeblich in einen Familienpool eingebracht wird, kann eine andere Rechtsform sinnvoll sein.

Beim Gründungsprozess selbst sind dann die Erarbeitung einer Familienverfassung sowie ein entsprechender Gesellschaftervertrag zentral. In der Familienverfassung werden die gemeinsamen Ziele und Werte sowie die grundlegenden Regeln, an die sich alle beteiligten Familienmitglieder zu halten haben, festgehalten. Der Gesellschaftsvertrag wiederum legt Eckpfeiler wie die Laufzeit, die Gewinnbezugs- und Stimmrechte sowie Ehevertrags- und Pflichtteilsklauseln fest. All dies zeigt, wie weitreichend und umfassend ein solcher Familienpool ist. Aus diesem Grund ist eine ganzheitliche Betrachtung dabei auch unumgänglich.

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